Fahrschule Schaible             Tel: 0160/90500247
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PKW-Klassen

 

 Beschreibung:

 benötigt wird:

 Anforderungen:

 B

 

Kraftwagen bis 3,5 t zGM

  • Mitführen von Anhängern

    • Alle Anhänger bis 750 kg zGM,

    • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf  3.500 kg begrenzt.

 
  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende
    Sofortmaßnahmen am Unfallort2)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18/171)

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung,
Praktische Prüfung

BE

 

Kraftwagen der Klasse B und

  • Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.

 
  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende
    Sofortmaßnahmen am Unfallort2)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18/171)

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung: Praxis

Prüfung:  Praktische Prüfung

 Motorrad Klassen

 

 Beschreibung:

 benötigt wird:

 Anforderungen:

A1

 

LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³

 

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.


 

 

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort2)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: AM
 

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A2

 KRAFTRÄDER bis 35 kW

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
 
  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort2)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Mindestalter: 18

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: A1, AM
 

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

 A

 KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

 

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

 
  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort2)  Fahrerlaubnisklassen

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Mindestalter: zu a) 24 bzw. zu b) 21

20 bei mind. 2 Jahren
Vorbesitz der
Klasse A2

zu b) 21


Eingeschlossene Klassen:
A2, A1, AM

 

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Mofa und Roller Klassen

 

 Beschreibung:

 benötigt wird:

 Anforderungen:

Mofa

Mofa

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder

  • maximal 25 km/h bbH,

  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

 
  • Biometrisches Passbild

 

Mindestalter: 15

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -
 

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung

 AM

a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

d) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort2)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -
 

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

zGM = zulässige Gesamtmasse

bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

 

1) 17 Jahre

 

  • Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.

  • Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

 

a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,

b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. 

2) nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse

 

 

Fahrschule Schaible  | fahrschule.schaible@t-online.de Tel.: 0160/90500247